Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aus aktuellem Anlass (erneute, unerlaubte Audio-Aufnahme im Unterricht), durch den Persönlichkeitsrechte von Lehrerinnen und Lehrern bzw. Mitschülerinnen und –schülern verletzt wurden, bitte ich um Mithilfe und Beachtung der folgenden Regelung ab dem 21.09.2022, indem Sie die folgenden Regeln mit Ihren Kindern besprechen und sie auf die möglichen Folgen von Fehlverhalten hinweisen:

  1. Die geltende Regel zur Handynutzung („Das Handy bleibt ausgeschaltet in der Tasche!“) wird insofern abgeändert, als dass jede Schülerin/jeder Schüler zu Beginn einer jeden Unterrichtsstunde sein ausgeschaltetes Handy gut sichtbar auf den Schülertisch legt. Somit wird ausgeschlossen, dass erneut Aufnahmen getätigt werden können.
  2. Das Kollegium ist berechtigt, sich vom ausgeschalteten Zustand der Handys zu überzeugen.
  3. Sollte eine Schülerin/ein Schüler kein Handy mit sich führen, so ist dies glaubhaft zu versichern. Wird nachgewiesen, dass sie/er doch ein Handy bei sich führt, so führt dies zum Ausschluss vom Unterricht für den laufenden Schultag und zu erzieherischen Maßnahmen bzw. u.U. auch zu Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG NRW.
  4. Nachgewiesene Audio-, Foto- oder Videoaufnahmen, egal mit welchem digitalen Endgerät sie erstellt wurden, werden zur Anzeige gebracht.
  5. Die bewusste Manipulation von durch die Schule ausgegebenen I-Pads, die sich im Besitz von Mitschülerinnen oder –schüler befinden, ist absolut untersagt und führt zu Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG NRW. Ein möglicherweise entstehender finanzieller Schaden bei der Neu-Einrichtung der Geräte wird in Rechnung gestellt.

Bitte thematisieren Sie auch noch einmal, dass ein möglicher Datenverlust, der durch manipulatives Verhalten entsteht, auch ein großes Problem bei der Leistungsbewertung dar-stellen kann, da Schülerleistungen nicht mehr nachweisbar sein könnten.

Mit freundlichen Grüßen

RR Wilfried Schönherr (Schulleiter)